Was sollte man bei der Wahl eines neuen Stromanbieters beachten?

Was sollte man bei der Wahl eines neuen Stromanbieters beachten?

Ein Wechsel des Stromanbieters wird immer häufiger möglich, da sich die Anbieter immer wieder gegenseitig mit Angeboten übertrumpfen wollen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Strom online wechseln, worauf Sie bei einem neuen Stromanbieter achten sollten und warum Stromanbieter Neukundenboni vergeben.

Alter Stromvertrag – Automatische Kündigung

Der bisherige Stromvertrag wird automatisch gekündigt und der neue Anbieter kümmert sich um alles Weitere. In der Tat wird der neue Anbieter sogar den bisherigen kündigen, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Einige Anbieter warten jedoch 14 Tage damit, da Sie eine zweiwöchige Widerrufsfrist haben. Danach erhalten Sie eine Schlussrechnung des alten Lieferanten sowie einen Nachweis über die Kündigung. Der neue Provider übernimmt für Sie die Neuanmeldung beim Netzbetreiber. Nachdem der Netzbetreiber alles bestätigt hat, erhalten Sie von Ihrem neuen Anbieter einen Brief.

In diesem Schreiben begrüßt Sie der neue Lieferant und teilt Ihnen mit, wann Ihre Ratenzahlungen fällig sind und wann die Lieferung beginnt. Als letzten Schritt wird der neue Lieferant oder Netzbetreiber Sie nach Ihrem aktuellen Zählerstand fragen. Wenn diese Aufforderung nicht erfolgt, sollte es in Ihrem eigenen Interesse sein, den Zählerstand zu erfassen. Dies schützt Sie vor möglichen Abrechnungsproblemen. Wenn Sie zufällig zu viel an den alten Anbieter gezahlt haben, erhalten Sie dieses Geld mit der Schlussrechnung zurück.

Was muss ich bei der Wahl eines neuen Stromanbieters beachten?

Es sind nicht nur die jährlichen Kosten, die beim Sachprämie zum Stromanbieterwechsel zu beachten sind. Ebenso wichtig ist es, auf Preisgarantien, Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen zu achten. Denn ein einst günstiger Stromtarif kann über eine sehr lange Vertragslaufzeit recht teuer werden, da der Energiemarkt dynamisch ist. Wer immer einen günstigen Stromtarif will, muss fast jedes Jahr den Stromanbieter wechseln. Änderungen werden durch lange Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen erheblich erschwert.

Preisgarantie

Deshalb ist es so wichtig, dass es eine Preisgarantie für die Dauer des Vertrages gibt. Verbraucher, die wechseln möchten, sollten einen Vertrag mit einer sehr kurzen Laufzeit oder eine optimale Kombination aus Vertragslaufzeit und Preisgarantie wählen. Als Verbraucher sollten Sie auch bedenken, dass ein Wechsel des Stromanbieters nicht unbedingt die beste Möglichkeit ist, Stromkosten zu sparen. Immerhin bieten einige große Anbieter günstige Tarife an.

Der Stromanbieter sollte nur dann gewechselt werden, wenn im Vergleich ein günstigerer Tarif gefunden werden kann. Es ist sehr wichtig, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden, wenn Sie den Vertrag kündigen wollen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung kann bis zu drei Monate betragen. Wenn die Kündigung zum Zwecke der Preiserhöhung erfolgt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie auch, wenn die Preiserhöhung nur Ausschüttungen, Gebühren oder Steuern betrifft.

Sonderkündigungsrecht

Der Lieferant ist verpflichtet, Sie über dieses Recht zu informieren. Allerdings muss der Verbraucher sehr schnell sein, wenn er ein Sonderkündigungsrecht ausüben will. Denn dieses Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nur für zwei Wochen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung, die mehr als zwei Wochen nach der Preiserhöhung beim Lieferanten eingeht, unwirksam ist. Wie bereits erwähnt, übernimmt der neue Anbieter in der Regel die Kündigung des alten Vertrages für Sie.

Wird jedoch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, muss die Kündigung von Ihnen selbst vorgenommen werden. Dies geschieht am besten über den Terminierungsanbieter. Alternativ können Sie den Vertrag natürlich auch selbst kündigen. Die Kündigung muss immer per Einschreiben und schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, dass Sie keinen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, bevor Sie nicht eine Bestätigung der Kündigung aufgrund eines Sonderkündigungsrechts erhalten haben.

All diejenigen, die noch nie den Stromanbieter gewechselt haben und daher im Basistarif sind, benötigen kein besonderes Widerrufsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Fall nur zwei Wochen.